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Kassen

Seit 1987 arbeite ich mit Kassenzulassung. Erst 1996 hat die erste Kasse, die BKK Securvita in Hamburg eine eigene, damals relativ wenig bürokratische Honorierung der homöopathischen Behandlung eingerichtet, um in der Folge deswegen von der TK verklagt zu werden.
Inzwischen gibt es eine Vielfalt von Honorierungsvarianten.
Grundsätzlich gibt es heute drei verschiedene Modelle:

1) Ohne separate Honorierung ist eine klassisch - homöopathische Behandlung nicht zu bestreiten: KKH, DAK etc.
2) Mit minimaler Honorierung ist bestenfalls akute homöopathische Behandlung möglich: AOK, viele BKKs etc.
3) Die Honorierung ist in den meisten Fällen ausreichend, aber stark reglementiert und begrenzt pro Quartal - nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung:
z.B. BKK Securvita, BKK Essanelle, LKK, mhplus, etc. und vorheriger schriftlicher Bewilligung (TK und BEK)

Vor Beginn einer homöopathischen Behandlung ist es sinnvoll, die Zugehörigkeit der eigenen Kasse zu einer der drei Varianten zu überprüfen.